Zitat von juan72 im Beitrag #12"Ich beantrage die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung für ...Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtsverständnis muss man eine Verpflichtungserklärung nicht beantragen, wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Erklärung, die ich abgebe. Ich erkläre, für die Kosten der eingeladenen Person aufzukommen. Die Aufgabe der Behörde ist es diese Erklärung mittels einer Urkunde zu beglaubigen. Dabei wird meine Bonität geprüft und (positiv oder negativ) auf der Urkunde vermerkt. Ich glaube nicht, dass die Ausländerbehörde es ablehnen kann, diese Urkunde auszustellen (nichtmal bei Null-einkommen). Vielleicht gibt es einen Juristen im Forum, der das Thema fundierter beleuchten kann? @falko1602: Es gibt ein Forum, das von Fachleuten in Ausländerrecht gemacht wird: http://www.info4alien.de/ vielleicht bekommst du dort kompetentere Antworten?
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